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Informationen zum Bereich Kryokonservierung
Was ist eine Kryokonservierung?
Die Kryokonservierung bezeichnet das Einfrieren und Lagern von Zellen in flüssigem Stickstoff bei -196 Grad Celsius. Dieses Verfahren, dessen Kosten nur unter bestimmten Bedingungen von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen wird, kann dann angewandt werden, wenn Eizellen oder Samenzellen für eine künstliche Befruchtung zu einem späteren Zeitpunkt konserviert werden sollen.
Ablauf und Erfolg der Kryokonservierung
Mit der Kryokonservierung kann man sowohl Spermien als auch Eizellen mit der Hilfe eines Membranschutzes (das sogenannte Kryoprotektivum) für eine lange Zeit einfrieren und haltbar machen, ohne dass ihre Qualität leidet. So kann man sie zu einem späteren Zeitpunkt wieder auftauen und weiterverwenden.
Einfrieren von Eizellen
Nicht immer gelingt die Schwangerschaft direkt beim ersten Anlauf einer künstlichen Befruchtung. Frauen haben daher die Möglichkeit, ihre Eizellen, sofern genug extrahiert werden konnten, bei Minus 196 Grad in Stickstoff einfrieren zu lassen. Dadurch können die Eizellen jahrelang haltbar gemacht werden und bei einer erneuten künstlichen Befruchtung aufgetaut und wiederverwendet werden. Auch Frauen, denen durch eine Krebsbehandlung Sterilität droht oder deren Eizellen durch Strahlen- oder Chemotherapie geschädigt werden können, haben die Möglichkeit Eizellen im Vorfeld der Krebstherapie einfrieren zu lassen.
Einfrieren von Spermien
Auch Männer können ihre Samenzellen einfrieren, wenn z.B. durch eine Krebserkrankung oder Krebstherapie Sterilität droht. Hierzu sollten Betroffene ihre Krankenkasse bezüglich der Kostenübernahme befragen.
Qualität der eingefrorenen Eizellen und Spermien
Durch ausgeklügelte Auftau-Techniken können bis zu 90 Prozent aller eingefrorenen Eizellen und Spermien problemlos verwendet werden, die Qualität und Entwicklungsbereitschaft der Eizellen und Spermien gleicht somit exakt denen, die frisch entnommen wurden.
Kostenübernahme der Krykonservierung durch die Krankenkassen
Krankenkassen übernehmen nur in wenigen Fällen die Kosten für eine Kryokonservierung. Nur wenn eine Erkrankung z.B. Krebs das Einfrienen der Ei- oder Samenzellen notwenig macht, um einen späteren Kinderwunsch erfüllen zu können, steigt die Wahrscheinlichkeit, dass die Krankenkasse die Kosten des Verfahrens und die Aufbewahrungskosten übernimmt. Betroffene sollten im Vorfeld mit Ihrer Krankenkasse in Kontakt treten, um die Kostenübernahme zu klären.