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Künstliche Befruchtung

Sie suchen Informationen zur künstlichen Befruchtung und Spezialisten für die Behandlung? Hier finden Sie ausschließlich erfahrene Fachärzte und Kliniken in Deutschland, Schweiz oder Österreich. Informieren Sie sich über Methoden, Ablauf und Kosten oder kontaktieren Sie unsere Experten.

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Spezialisten für Künstliche Befruchtung

1  Spezialist gefunden

Dr. med. Matthias Bloechle

Reproduktionsmedizin / Endokrinologie

Berlin

Informationen zum Bereich Künstliche Befruchtung

Was ist eine künstliche Befruchtung?

Bei der künstlichen Befruchtung handelt es sich um einen medizinischen Eingriff, der eine Schwangerschaft ohne Geschlechtsverkehr herbeiführen soll.

10-15% der Paare in Deutschland sind ungewollt kinderlos. Nach mehr als 12 Monaten ungeschütztem regelmäßigen Geschlechtsverkehr ohne eintretende Schwangerschaft spricht man von Unfruchtbarkeit. Für diese Paare gibt es die Möglichkeit der künstlichen Befruchtung.

Aber auch Einzelpersonen ohne Partner können eine künstliche Befruchtung in Erwägung ziehen, wenn zum Zeitpunkt des Kinderwunsches kein passender Partner im Leben steht.

Was sind die Voraussetzungen für eine künstliche Befruchtung?

Vor der künstlichen Befruchtung müssen die Ursachen für eine Unfruchtbarkeit geklärt werden. Nachdem herausgefunden wurde, warum der Kinderwunsch noch nicht in Erfüllung gegangen ist, können die Ursachen zunächst durch konservative Behandlungen therapiert werden. Dies beinhaltet eine Umstellung des Lebensstils in Sachen Ernährung, Bewegung, Tabak- und Alkoholkonsum.

Außerdem kann eine Beratung bezüglich der fruchtbaren Tage der Frau dabei helfen schwanger zu werden. Erst nachdem diese konservativen Maßnahmen nicht gefruchtet haben oder eine körperliche Störung die Ursache ist, können künstliche Befruchtungsmaßnahmen angedacht werden.

In Deutschland gelten strenge rechtliche Voraussetzungen für die künstliche Befruchtung. Eine Grundvoraussetzung ist die Ehe zwischen den Partnern. Liegt diese nicht vor, so muss das Anliegen gründlich vor einer Ethikkommission geschildert werden. Lesbische Paare und alleinstehende Frauen müssen ihr Anliegen der Ethikkommission vorbringen um es von dieser als ethisch unbedenklich einstufen zu lassen, bevor eine künstliche Befruchtung erlaubt wird.

Methoden zur künstlichen Befruchtung

Bei einer externen künstlichen Befruchtung werden der Frau Eizellen entnommen und in einem Reagenzglas mit den Samen des Samenspenders zusammengeführt. Nach erfolgreicher Befruchtung wird der Embryo im mehrzelligen Stadium in die Gebärmutter der Frau zur Einnistung eingeführt. Für das Zusammenführen von Spermien und Eizelle gibt es zwei Verfahren:

Bei der internen künstlichen Befruchtung werden die Spermien in den weiblichen Körper gebracht. Diese Methode wird Insemination genannt. Der häufigste Vorgang ist die Einspritzung der Spermien in die geöffnete Vagina. Bei der intrauterinen Variante werden die Spermien direkt in die Gebärmutter eingebracht.

Erfolgschancen bei künstlicher Befruchtung

Die durchschnittlichen Erfolgsraten von IVF und ICSI liegen für jeden Behandlungszyklus bei etwa 15 bis 20 Prozent. Da die individuellen Erfolgsaussichten jedoch sehr unterschiedlich sind, ist eine gründliche ärztliche Beratung und Diagnose wichtig.

Kosten für eine künstliche Befruchtung

Eine In-Vitro-Befruchtung kostet insgesamt etwa 3000 Euro pro Zyklus, die Hälfte der Kosten deckt Medikamente und die andere Hälfte die Arztkosten. Da bei den meisten Frauen drei bis vier Zyklen notwendig sind, können sich die Gesamtkosten auf 9000 Euro summieren.

Die Kosten für eine Insemination werden auf 200-500 Euro für eine Insemination oder ca. 1000-1500 Euro für eine Insemination mit hormoneller Stimulation geschätzt. Da die Erfolgschancen einer Insemination bei etwa 10 Prozent pro Behandlungszyklus liegen, können auch hier bis zu sechs Behandlungen notwendig sein. Daher summieren sich die Gesamtkosten hier oft auf 2000 Euro.

Wann über nimmt die Krankenkasse die Kosten?

In der Regel gewähren die gesetzlichen Krankenkassen einen Kostenzuschuss in Höhe von 50 Prozent für eine bestimmte Anzahl an Versuchen. In manchen Fällen bekommen Paare unter bestimmten Voraussetzungen die vollen 100 Prozent der Kosten für die Kinderwunschbehandlungen erstattet. Folgende Kriterien werden seit 2004 als Voraussetzung festgelegt (können aber zwischen den Krankenkassen variieren):

  • Das Paar ist verheiratet
  • Alter Frau: zwischen 25 und 40
  • Alter Mann: zwischen 25 und 50
  • Samenspende oder Eizellspende vom Ehepartner
  • Der behandelnde Arzt muss eine vertragliche Zulassung für die Kinderwunschbehandlung haben und gute Chancen sehen
  • Vor Antritt muss bei der Krankenkasse ein Behandlungsplan eingereicht werden, inklusive einer Kostenschätzung

Voll erstattungsfähig sind alle diagnostischen Maßnahmen, um die Ursachen einer Unfruchtbarkeit auf den Grund zu gehen. Erst nachdem diese festgestellt sind und konservative Maßnahmen der Befruchtung nicht erfolgreich waren, sollte eine künstliche Befruchtung angedacht werden.

Gibt es eine Altersgrenze für eine künstliche Befruchtung?

Da die Fruchtbarkeit der Frau nach dem 30. Lebensalter drastisch sinkt, macht eine künstliche Befruchtung nicht in jedem Alter mehr Sinn. Daher beteiligen sich viele Krankenkassen nur an den Kosten, wenn die Frau noch unter 40 Jahre alt ist und der Mann das 50. Lebensjahr noch nicht erreicht hat. Eine künstliche Befruchtung über diesen Grenzen ist auch möglich, allerdings ohne Kostenzuschuss. Außerdem sollten sich die betroffenen Paare genau bei den Fachärzten beraten lassen, wie ihre individuellen Chancen auf eine Schwangerschaft noch stehen.

Welche Fachärzte und Kliniken sind Spezialisten für künstliche Befruchtungen?

Bei unerfüllten Kinderwunsch empfiehlt sich der Gang in eine Kinderwunsch Klinik. Dort arbeiten Fachärzte der Gynäkologie mit Weiterbildung im Bereich „gynäkologische Endokrinologie und Reproduktion“.

Wir helfen Ihnen einen Experten für Ihre Erkrankung zu finden. Alle gelisteten Ärzte und Kliniken sind von uns auf Ihre herausragende Spezialisierung im Bereich Künstliche Befruchtung überprüft worden und erwarten Ihre Anfrage oder Ihren Behandlungswunsch.

Quellen:

  • Kupka et al.: Qualitätssicherung und Qualitätskontrolle in der Reproduktionsmedizin. In: Der Gynäkologe. Band 42, Nummer 7, 2009, doi: 10.1007/s00129-009-2341-y, S. 522–534.
  • Nieschlag et al.: Andrologie. 3. Auflage. Springer 2009, ISBN 978-3-540-92962-8.
  • Dohle et al.: Guidelines on Vasectomy. European Association of Urology. Stand Januar 2012. Abgerufen am 12.12.2017.
  • Leidenberger: Klinische Endokrinologie für Frauenärzte. Springer 2009, ISBN 978-3-540-89759-0.
  • Goerke et al.: Klinikleitfaden Gynäkologie, Geburtshilfe. 7. Auflage. Urban & Fischer 2010, ISBN 3-437-22213-9.
  • Haag et al.: Gynäkologie und Urologie (2012/13). 6. Auflage. Medizinische Verlags- und Informationsdienste 2012, ISBN 3-929-85175-x.
  • Kaufmann et al.: Die Gynäkologie. Springer 2012, ISBN 978-3-642-20922-2.

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